Rechtsberatung im Mietrecht

Sie brauchen einen rechtlichen Rat und/oder rechtlichen Beistand? Wir helfen Ihnen gern!

Dies gilt im Besonderen für Fragen im

Miet-, Pachtrecht & Wohneigentumsrecht

Für Vermieter, Wohn- und Gewerbemieter als auch Verpächter und Pächter

“Beachten Sie unser Angebot der Mediation – der andere Weg der Konfliktbewältigung mit uns”

  • Vor Eingehen eines Miet- oder Pachtverhältnisses:
    • überprüfen der Wirksamkeit von Klauseln im Mietvertrag, insbesondere unter gesetzlich zwingend geltenden Vorschriften sowie zweckmäßig zu regelnden Punkten gerade bei Fragen von Schönheitsreparaturen, Untervermietung, Kostentragungspflicht bei Kleinstreparaturen
    • überprüfen der Wirksamkeit von Klauseln im Pachtvertrag, insbesondere auf Art und Umfang der Nutzung, Kündigungsfristen und Vorkaufsrecht
    • Lösungen zum (einvernehmlichen) Lösen des Mietvertrages vor Einzug
    • erstellen eines Miet- und Pachtvertrages
  • Während eines bestehendes Miet- oder Pachtverhältnisses:
    • wir prüfen Ihre Miete anhand der Mietpreisbremse  bei Mietverträgen, die nach dem 31.5.2015 geschlossen wurden
    • überprüfen der Wirksamkeit bestehender miet- als auch pachtvertraglicher Regelungen (wie Kündigungsfristen, Schönheitsreparatur- oder Kleinstreparaturklauseln, Untervermietungsregelungen, Staffelmiet- oder Modernisierungsvereinbarungen, Haustierregelungen) unter Berücksichtigung gesetzlich zwingenden Regelungen
    • durchsetzen von Miet- und Pachtzahlungen bei Mietrückstand
    • durchsetzen von Mietminderungs- und Mangelbeseitigungsrechten, v.a. bei Schimmel, Wohnflächenangaben, Lautstärke, Heizungsproblemen
    • überprüfen der Abrechnung über Betriebskosten und Nebenkosten anhand der geltenden II. Berechnungsverordnung
    • durchsetzen eines Vorkaufsrechts
    • Hilfe bei Wohnungsübergabe als auch Wohnungsabnahme
    • Regelungen im Einstweiligen Rechtsschutz in Notfällen
  • Bei bzw. zur (einvernehmlichen) Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses:
    • Vereinbarungen zur (einvernehmlichen) Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses im Vorfeld einer Kündigung
    • beendigen des Miet- oder Pachtverhältnisses durch Erstellen einer außerordentlichen und/oder ordentlichen wirksamen Kündigung
    • Abwehr einer Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses und Durchsetzen von Mangelbeseitigungsansprüchen im Rahmen einer sog. Widerklage
    • einfordern einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
    • Hilfe zur erfolgreichen Räumung der Miet- oder Pachträume ohne Überraschungen
    • durchsetzen der Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung
    • vertretung im Mietprozess
  • Bei Wohnungseigentum (WEG)
    • Unterstützung in der Eigentümerversammlung
    • durchsetzen von Ansprüchen gegen den Verwalter

Unsere Leistung für Sie!

Lernen Sie uns kennen! Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Beratungstermin mit uns! Wir beraten Sie gern auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.


In Kooperation mit anderen erfahrenen Rechtsanwaltskollegen berate ich Sie gern auch zu weiteren rechtlichen Fragen. Diskretion hat hierbei höchste Priorität.

Sollten für Sie rechtliche Aspekte in einem Konflikt weniger eine Rolle spielen und sind Sie mehr an einer interessengerechten, zukunftsorientierten Lösung für alle am Streit beteiligten Personen interessiert, so biete ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Mediator MM. (Master of Mediation) eine Alternative zum Rechtsweg an: die Mediation – das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren