Mit welchen Kosten sollten Sie rechnen!

Die Frage nach den Kosten, beantworte ich Ihnen gern persönlich im Detail.

Zu Ihrer Orientierung:

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben und wenn ja in welchem Umfang diese auch in Ihrem Fall eingreift. Ein Beispiel für die einer Rechtschutzversicherung zugrunde liegenden allgemeinen Rechtschutzbestimmungen (ARB) finden Sie hier. Wir helfen Ihnen gern dabei, die Eintrittspflicht Ihrer Versicherung zu prüfen.

  • Unser Service – Ihr Vorteil: Wir helfen Ihnen gern dabei, die Eintrittspflicht Ihrer Versicherung zu prüfen, stellen ggf. eine Deckungsanfrage und führen eine mögliche Abrechnung selbständig durch. Sie haben die freie Anwaltswahl.

Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder diese in Ihrem Fall nicht greifen bzw. wenn doch, diese aber nur einen geringeren Betrag übernehmen, betragen die Kosten i.d.R. pro angefangene 30 min 99 EUR zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 18,81 EUR, d.h. gesamt 117,81 EUR brutto). Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die Kosten für die Erstberatung für Verbraucher auf 190,- EUR zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 36,10 EUR, d.h. gesamt 226,10 EUR) bzw. bei einer weiteren Beratung max. 250,- EUR netto zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 47,50 EUR, d.h. gesamt 297,50 EUR; *Stand: 1.1.2011) beschränkt. Dazu kommt je nach Sachlage noch eine Entgeltpauschale in Höhe von bis zu 20,- EUR für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen; ebenfalls zuzüglich Umsatzsteuer.

Hierbei gilt: Ob und wie dieser Rahmen ausgenutzt wird, ist jedoch letztlich fallabhängig und besprechen wir mit Ihnen im ersten Termin.

• Unser Service – Ihr Vorteil, soweit Sie uns nach der Beratung beauftragen: Die Kosten der Beratung werden grundsätzlich abhängig von der Höhe des Streitwerts, Umfang der Tätigkeit und Art des Verfahrens auf die weitere Vergütung angerechnet. Zur ersten Orientierung klicken Sie hier. Jedoch sind zum Teil auch individuelle Vergütungsvereinbarungen möglich.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, ist ggf. zu prüfen, ob die Landeskasse Ihre Kosten im außergerichtlichen Bereich im Rahmen der Beratungshilfe bzw. im gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Prozess-oder Verfahrenskostenhilfe vorauslagt.

Eine erste Orientierung zur Beantwortung dieser Frage finden Sie bzgl. der Beratungshilfe hier und der Prozesskostenhilfe hier.

Formulare mit Hinweisen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe im pdf-Format finden Sie hier.

•  Unser Service – Ihr Vorteil: Wir teilen Ihnen gern mit, welche Unterlagen Sie für die Inanspruchnahme der Hilfe der Landeskasse benötigen und unterstützen SIe im Rahmen der Prozesskostenhilfe beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare.