Mit welchen Kosten sollten Sie rechnen!

Die Frage nach den Kosten, beantworten wir Ihnen gern persönlich im Detail.

Zu Ihrer Orientierung:

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben und wenn ja in welchem Umfang diese auch in Ihrem Fall eingreift. Ein Beispiel für die einer Rechtschutzversicherung zugrunde liegenden allgemeinen Rechtschutzbestimmungen (ARB) finden Sie hier. Wir helfen Ihnen gern dabei, die Eintrittspflicht Ihrer Versicherung zu prüfen.

  • Unser Service – Ihr Vorteil: Wir helfen Ihnen gern dabei, die Eintrittspflicht Ihrer Versicherung zu prüfen, stellen ggf. im Mandatserteilungsfall eine Deckungsanfrage und führen eine mögliche Abrechnung selbständig durch. Sie haben die freie Anwaltswahl.

Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben oder diese in Ihrem Fall nicht greifen bzw. wenn doch, diese aber nur einen geringeren Betrag übernehmen, betragen die Kosten i.d.R. pro angefangene 30 min 99 EUR zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 18,81 EUR, d.h. gesamt 117,81 EUR brutto). Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die Kosten für die Erstberatung für Verbraucher auf 190,- EUR zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 36,10 EUR, d.h. gesamt 226,10 EUR) bzw. bei einer weiteren Beratung max. 250,- EUR netto zzgl. MwSt. (derzeit 19%* = 47,50 EUR, d.h. gesamt 297,50 EUR; *Stand: 1.1.2011) beschränkt. Dazu kommt je nach Sachlage noch eine Entgeltpauschale in Höhe von bis zu 20,- EUR für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen; ebenfalls zuzüglich Umsatzsteuer.

Hierbei gilt: Ob und wie dieser Rahmen ausgenutzt wird, ist jedoch letztlich fallabhängig und besprechen wir mit Ihnen im ersten Termin.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, ist ggf. zu prüfen, ob die Landeskasse Ihre Kosten im außergerichtlichen Bereich im Rahmen der Beratungshilfe bzw. im gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Prozess-oder Verfahrenskostenhilfe vorauslagt. Stellen Sie bezüglich einer Beratungshilfe selbstständig einen Antrag bei Ihrem zuständigen Gericht.

Eine erste Orientierung zur Beantwortung dieser Frage finden Sie bzgl. der Beratungshilfe hier und der Prozesskostenhilfe hier.

Formulare mit Hinweisen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe im pdf-Format finden Sie hier.