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Zwangsvollstreckung

Wir lassen Sie nicht allein mit dem erwirkten Titel, sondern führen das Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung für Sie durch, damit Ihr Anspruch auch durchgesetzt wird und nicht nur das Papier bleibt, auf dem er steht.

Hierzu ergreifen wir alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Forderung durchzusetzen
insbesondere durch Erwirken:

  • eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzgl. des Kontos des Schuldners (PfÜB)
  • eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners (sog. Lohnpfändung)
  • eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzgl. des möglichen Taschengeldes des Schuldners
  • eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gegen nichtvermögensrechtlichen Gegenständen
  • einer Eintragung Ihres Anspruchs im Grundbuch von Grundvermögen des Schuldners
  • einer Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung in nicht- und bewegliches Vermögen des Schuldners
  • sämtlicher Auskünfte bzgl. “versteckter” geldwerter Ansprüche des Schuldners bei Behörden und Dritten und deren Pfändung
  • der Abgabe der Vermögensauskunft und deren Prüfung
  • eines Vergleichs mit dem Schuldner, so dass dieser zumindest in Raten seine Schuld begleicht u.v.m.

Gegen Sie liegt ein Urteil oder Beschluss vor und Sie wollen deren Vollstreckung abwenden?

Wir unterstützen Sie dabei, insbesondere

  • durch Prüfung, ob die von Ihnen genannten Gründe rechtlich erheblich sind
  • durch Abwehr der Vollstreckung im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage
  • bei der Änderung eines Titels (v.a. bei Unterhaltssachen) im Rahmen eines Titelabänderungsverfahrens, z.B. bei wesentlicher Änderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder bei Wegfall ehebedingter Nachteile
  • durch Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus persönlichen Gründen u.v.m.

Lernen Sie uns kennen! Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Beratungstermin mit uns! Wir beraten Sie gern auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.


In Kooperation mit anderen erfahrenen Rechtsanwaltskollegen berate ich Sie gern auch zu weiteren rechtlichen Fragen. Diskretion hat hierbei höchste Priorität.

Sollten für Sie rechtliche Aspekte in einem Konflikt weniger eine Rolle spielen und sind Sie mehr an einer interessengerechten, zukunftsorientierten Lösung für alle am Streit beteiligten Personen interessiert, so biete ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Mediator MM. (Master of Mediation) eine Alternative zum Rechtsweg an: die Mediation – das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren