Rechtsberatung im Familienrecht

Sie brauchen einen rechtlichen Rat und/oder rechtlichen Beistand? Wir helfen Ihnen gern!

Dies gilt im Besonderen für Fragen im

Familienrecht, insbesondere bei Trennung & Scheidung

“Beachten Sie unser Angebot der Mediation – der andere Weg der Konfliktbewältigung mit uns”

  • vor/bei Eheschluss bzw. Eingehen einer Lebenspartnerschaft:

    • Ausgestaltung und Überprüfen von Eheverträgen unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Wirksamkeit von Eheverträgen um deren Nichtigkeit aufgrund von Sittenwidrigkeit soweit möglich vorzubeugen
  • bei Trennung und Scheidung
    • schlichten (Mediieren) im Streitensfalle
    • ONLINESCHEIDUNG – eine günstige Alternative – fragen Sie bei uns hier gezielt nach, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Partner alle Fragen geklärt sind
    • Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung, worin sie sämtliche zu regelnden Punkte nach IHREN Vorstellungen vereinbaren können
    • Vertretung im Scheidungsverfahren oder Aufhebungsverfahren einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor dem Familiengericht
    • prüfen bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen jedweder Art, d.h. Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt
    • Mitwirkung hinsichtlich vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen insbesondere bei gemeinsamem Grundbesitz und Immobilien und Geltendmachen und/oder Abwehr von Wohnwertvorteilen des Ausziehenden Gatten/Lebenspartners
    • Aufteilung von Hausrat und Haushalt
    • Vertretung zum Zuweisen der Ehewohnung, ggf. im Rahmen eines Ehezuweisungsverfahrens
    • Mithilfe zur Lösung sorge- und umgangsrechtliche Fragen sowie Unterhalt wenn minderjährige Kinder betroffen
    • durchführen des Zugewinnausgleichs
    • Namensänderung
    • Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    • durchführen oder Ausschließen vom Versorgungsausgleich
    • vertreten im Rahmen bei häuslicher Gewalt, v.a. im Gewaltschutzverfahren
  • bei Kindschaftssachen
    • bei minderjährigen Kindern:
      • Klärung sorge- und umgangsrechtlicher Fragen bis hin zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder Aufenthaltsbestimmungsrechts
      • erwirken der Herausgabe des Kindes
      • Geltendmachung bzw. Überprüfung von Kindesunterhalt
    • bei nicht verheirateten Paaren:
      • erwirken des gemeinsamen Sorgerechts
      • Klärung sorge- und umgangsrechtlicher Fragen
      • Geltendmachung bzw. Überprüfung von Kindesunterhalt
    • bei minderjährigen sowie volljährigen Kindern:
      • prüfen, Durchsetzen bzw. Abwehr von Kindesunterhalt
      • Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung
      • beantragen und Durchsetzen einer Namensänderung oder dessen Verhinderung
      • Vormundschaft und die rechtliche Betreuung
      • erwirken einer Pflegschaft und eines Verfahrensbeistands
      • Vormundschaft und die rechtliche Betreuung
      • beantragen einer Adoption
      • Kooperation mit dem Jugendamt
      • vertreten im Rahmen bei häuslicher Gewalt
  • bei Elternsachen
    • bei pflegebedürftigen Eltern
      • prüfen der Pflegestufe
      • berechnen von Elternunterhalt
      • Prüfung und ggf. Abwehr der Forderung von Elternunterhalt durch den Leistungsträger z.B. durch Geltendmachung von Freibeträgen und Sonderabzügen
      • Vormundschaft und die rechtliche Betreuung
      • erwirken einer Pflegschaft und eines Verfahrensbeistands
      • Vormundschaft und die rechtliche Betreuung
      • beantragen einer Adoption
      • Kooperation mit dem Jugendamt
      • vertreten im Rahmen bei häuslicher Gewalt
  • im Vorsorgefall
    • erstellen und überprüfen von Vorsorgevollmachten*
    • erstellen und überprüfen von Patientenverfügungen*
    • erstellen und überprüfen von Betreuungsvollmachten*

*Gute Gründe dies von uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei erstellen zu lassen:

  1. Unser Service – Ihr Vorteil: Am 01.09.2009 trat das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Damit kann jeder festlegen, was geschehen soll, wenn nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zur Frage seiner medizinischen Behandlung selbst und frei zu äußern. Viele Rechtsschutzversicherer haben im Rahmen von Vertragsanpassungen die Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen in ihr Leistungspaket aufgenommen und erstatten Kosten bis zu 500 EUR. Auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung wird verzichtet. Wir prüfen für Sie gern, ob dies bei Ihrer Versicherung der Fall ist.
  2. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich die Fälle, die Sie in einer Patientenverfügung regeln sollten. Dazu haben wir uns mit fachkundigen Medizinern vorher selbst ausführlich beraten lassen und geben Ihnen dieses Wissen gern weiter.
  3. Bei uns zahlen Sie lediglich unseren zeitlichen Aufwand. Ggf. hohe Gebührenrechnungen – wie bei einem Notar – fallen somit nicht an. Zudem ist eine Beurkundung der jeweiligen Verfügungen auch nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht dadurch wirksamer als andere.
  4. Wir zeigen Ihnen, was Sie nach Erstellen der jeweiligen Verfügungen tun sollten, damit Ihr Wille auch im Ernstfall wirklich berücksichtigt wird.
  5. Wir zeigen Ihnen die Grenzen auf bei Erstellung von Vorsorgeverfügungen, insbesondere bei Bank- und Grundstücksgeschäften
  6. Wir zeigen Ihnen die lauernden Gefahren auf bei Erstellung solch sinnvoller Vorsorgeverfügungen auf und wie Sie diesen wirksam und sicher begegnen können.

Unsere Leistung für Sie!

Lernen Sie uns kennen! Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Beratungstermin mit uns! Wir beraten Sie gern auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.


InKooperation mit anderen erfahrenen Rechtsanwaltskollegen berate ich Sie gern auch zu weiteren rechtlichen Fragen. Diskretion hat hierbei höchste Priorität.

Sollten für Sie rechtliche Aspekte in einem Konflikt weniger eine Rolle spielen und sind Sie mehr an einer interessengerechten, zukunftsorientierten Lösung für alle am Streit beteiligten Personen interessiert, so biete ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Mediator MM. (Master of Mediation) eine Alternative zum Rechtsweg an: die Mediation – das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren