Rechtsberatung im Erbrecht

Sie brauchen einen rechtlichen Rat und/oder rechtlichen Beistand? Wir helfen Ihnen gern!

Dies gilt im Besonderen für Fragen im

Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Schenkungsrecht

  • im Vorsorgefall:
    • erläutern der gesetzlichen und testamentarischen Erbfolge und deren Besonderheiten bei nichtehelichen Kindern und Adoption
    • beraten und gestalten von Testament und Erbvertrag unter Berücksichtigung aller Formerfordernisse sowie der vielfältigen inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Ihrer persönlichen, familiären und finanziellen Lebenssituation, so z.B. gerade bei der Erstellung eines
      • Testaments bei behinderten Kindern, sog. Behindertentestament
      • Testaments bei Patchwork-Familien
      • Testaments bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
      • Testaments bei Adoptionen
      • Testaments bei Unternehmern
      • Testaments bei Geschiedenen und in Trennung Lebenden
      • erstellen und überprüfen von Vorsorgevollmachten*
      • erstellen und überprüfen von Patientenverfügungen*
      • erstellen und überprüfen von Betreuungsvollmachten*
    • Regeln lebzeitiger oder letztwilliger Unternehmensnachfolge
    • Ausschluss von unliebsamen Erben durch Enterbung – auch im Einvernehmen durch Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht
    • Erbrechtliche Anpassung von Eheverträgen
    • prüfen aller Möglichkeiten zur Pflichtteilsentziehung
    • Strategien zur Minimierung des Pflichteils und Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen Erben und Beschenkte
    • erstellen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
    • treffen von Regelungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (z.B. Erbverzicht gegen Abfindung; Übertragung von einzelnen Gegenständen, von Immobilienvermögen bei Behalten eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts u.a.) und Unternehmensnachfolge
    • Schenkungs- und erbschaftssteuerliche Gestaltung
    • im Rahmen des Erbschaftssteuerverfahrens und der Bewertung der Besteuerung:
      • Beratung und Vertretung durch unsere kompetenten Partner im Haus
    • Stiftungsrecht
  • im Todesfall bzw. Erbfall:
    • prüfen des Erbrechts im Rahmen der gesetzlichen und gewillkürten (testamentarischen) Erbfolge
    • überprüfen vorhandener Testamente auf deren Wirksamkeit, v.a. bei Bestehen mehrerer Testamente, bzgl. mangelnder Testierfähigkeit des Testierenden, Formmängel, Fälschung, Bindungswirkung von früheren Testamenten nach Tod eines Ehegatten)
    • ausschlagen einer Erbschaft und Aufzeigen der Alternativen dazu
    • betreiben der Nachlassabwicklung, insbesondere Testamentseröffnung, Nachlassverzeichnis erstellen, Erbscheinantrag stellen, ggf. in Kooperation mit einem Notar Antrag auf Erbscheinerteilung, Link zum Merkblatt Testamentseröffnung und Ausschlagung
    • Durchführung einer Erbschaftsmediation
    • beschränken der eigenen Haftung auf den Nachlass auch nach Ablauf der Fristen (z.B. durch Erheben der 3-Monatseinrede, beantragen der Nachlassinsolvenz)
    • erhalten des Erbschaftsbesitzes, wenn Dritte diesen inne haben
    • Hilfe und Durchführung der Testamentsvollstreckung
    • Strategien bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung
    • Nachlassabwicklung bei internationalen Erbe
    • Ermittlung von Erben und/oder des Nachlasses bei Unsicherheit oder Unkenntnis durch Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen
    • Erbauseinandersetzung, insbesondere bei einer Erbengemeinschaft, Feststellung des Erbschaftsrechts und durchsetzung eines Erbanspruches sowie einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung bis hin zur Beendigung oder Fortführung der Erbengemeinschaft
    • Sicherungsmaßnahmen bei drohendem Nachlassverlust gegenüber Banken, Vollmachtsinhabern und Erbschaftsbesitzern
    • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen gegen die Erben und Beschenkte bis hin zur Vertretung im Rahmen der sog. Stufenklage bzgl. Auskunft, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und Zahlung
    • prüfen der Erbenhaftung
    • durchsetzen Ihrer Ansprüche im Rahmen von Vermächtnissen und Auflagen
    • Unterstützung bei der Durchführung der Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft
    • vermitteln kompetenter Partner bzgl. Erbschaftssteuerrecht, Erbschaftssteuererklärung, Prüfen des Vorliegens einer möglichen Pflicht zur Meldung der Erbschaft an das Finanzamt
    • prüfen der Übernahme der Bestattungspflicht und Übernahme der Bestattungskosten durch die Angehörigen oder die Behörde bei Bedürftigkeit der Erben
    • Erbschaftskauf oder -verkauf
    • im Falle der Notwendigkeit eines Erbprozesses – Durchführen, Erheben oder Abwehr
      • eines Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht zum Erstreitens des Erbscheins im Streitfalle
      • einer Feststellungsklage zum Feststellen Ihres Erbrechts
      • einer Klage auf Erhalt bzw. Rückgewähr eines Vermächtnisses
      • einer Anfechtungsklage gegen errichtete Testamente bei Vorlegen von Anfechtungsgründen
      • der Pflichtteilsklage bei Enterbung
      • der Pflichtteilsergänzungsklage gegen Dritte, v.a. Beschenkte
      • der Auseinandersetzungsklage bei bestehender Erbengemeinschaft bis hin zum Teilungsversteigerungsverfahren
      • einer Erbunwürdigkeitsklage
      • einer Herausgabeklage gegen den (unberechtigten) Erbschaftsbesitzer des Erbes
      • einer Zustimmungsklage auf Durchführen von (angemessenen, notwendigen) Verwaltungsmaßnahmen bei Bestehen einer Erbengemeinschaft

*Gute Gründe dies von uns als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei erstellen zu lassen:

  1. Unser Service – Ihr Vorteil: Am 01.09.2009 trat das neue Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Damit kann jeder festlegen, was geschehen soll, wenn nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zur Frage seiner medizinischen Behandlung selbst und frei zu äußern. Viele Rechtsschutzversicherer haben im Rahmen von Vertragsanpassungen die Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen in ihr Leistungspaket aufgenommen und erstatten Kosten bis zu 500 EUR. Auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung wird verzichtet. Wir prüfen für Sie gern, ob dies bei Ihrer Versicherung der Fall ist.
  2. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich die Fälle, die Sie in einer Patientenverfügung regeln sollten. Dazu haben wir uns mit fachkundigen Medizinern vorher selbst ausführlich beraten lassen und geben Ihnen dieses Wissen gern weiter.
  3. Bei uns zahlen Sie lediglich unseren zeitlichen Aufwand. Ggf. hohe Gebührenrechnungen – wie bei einem Notar – fallen somit nicht an. Zudem ist eine Beurkundung der jeweiligen Verfügungen auch nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch nicht dadurch wirksamer als andere.
  4. Wir zeigen Ihnen, was Sie nach Erstellen der jeweiligen Verfügungen tun sollten, damit Ihr Wille auch im Ernstfall wirklich berücksichtigt wird.
  5. Wir zeigen Ihnen die Grenzen auf bei Erstellung von Vorsorgeverfügungen, insbesondere bei Bank- und Grundstücksgeschäften
  6. Wir zeigen Ihnen die lauernden Gefahren auf bei Erstellung solch sinnvoller Vorsorgeverfügungen auf und wie Sie diesen wirksam und sicher begegnen können.

Unsere Leistung für Sie!

Lernen Sie uns kennen! Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Beratungstermin mit uns! Wir beraten Sie gern auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Wir würden uns freuen, Sie zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.


In Kooperation mit anderen erfahrenen Rechtsanwaltskollegen berate ich Sie gern auch zu weiteren rechtlichen Fragen. Diskretion hat hierbei höchste Priorität.

Sollten für Sie rechtliche Aspekte in einem Konflikt weniger eine Rolle spielen und sind Sie mehr an einer interessengerechten, zukunftsorientierten Lösung für alle am Streit beteiligten Personen interessiert, so biete ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Mediator MM. (Master of Mediation) eine Alternative zum Rechtsweg an: die Mediation – das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren